EU-Heimtierausweis

Das Reisen mit Tieren unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Tierschutz, den Handel und die Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen. Diese werden vom zuständigen Bundesministerium (derzeit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft– BMEL) festgelegt, wobei sowohl EU-rechtliche also auch internationale Bestimmungen berücksichtigt werden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums sind Informationen, Checklisten und Formulare z.B. für Bescheinigungen zum Reisen mit Hunden, und Katzen und Frettchen zu finden.

Die EU-Kommission bietet auf ihren Internetseiten alle notwendigen Informationen zum Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen wie relevante Verordnungstexte, Links zu den EU-Ländern mit Sonderregeln, eine Liste der zugelassenen Labors für Bluttests, eine ListeÜbersicht der gelisteten Drittländer, Muster für Drittlandzeugnisse oder Bestimmungen beim Verbringen zu Handelszwecken.

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