Wann liegt ein Tierarzt Notfall vor?

Wann liegt ein tierärztlicher Notfall vor?

Ein tierärztlicher Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn:

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere oder unstillbare Blutung
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnlassen
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmungen der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

Der Notfall ist dem diensthabenden Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen. 

Bitte bedenken Sie, dass nur wenige notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen.  Bitte geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlegt werden kann. Sie ersparen sich und dem Tier möglicherweise unnötige Fahrt- und Wartezeiten und helfen dabei, die Notfallkapazitäten zu schonen und sinnvoll einzusetzen.

Beachten Sie auch, dass eine eingeschränkte Mobilität des Tierhalters oder der Tierhalterin einen Hausbesuch im Notfalldienst grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.

 

Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres, ob dieses Tier im Allgemeinen und im Notfall hinreichend tierärztlich versorgt und betreut werden kann.

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