Ein tierärztlicher Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
Atemnot
stärkere oder unstillbare Blutung
sehr helle/blasse Schleimhäute
Krampfanfälle
Probleme beim Harnlassen
anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
plötzliche Lähmungen der Beine
Augenverletzungen
Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
schwerer Verkehrsunfall
Der Notfall ist dem diensthabenden Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen.
Bitte bedenken Sie, dass nur wenige notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlegt werden kann. Sie ersparen sich und dem Tier möglicherweise unnötige Fahrt- und Wartezeiten und helfen dabei, die Notfallkapazitäten zu schonen und sinnvoll einzusetzen.
Beachten Sie auch, dass eine eingeschränkte Mobilität des Tierhalters oder der Tierhalterin einen Hausbesuch im Notfalldienst grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.
Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres, ob dieses Tier im Allgemeinen und im Notfall hinreichend tierärztlich versorgt und betreut werden kann.