Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für
Das Reisen mit Tieren unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Tierschutz, den Handel und die Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen. Diese werden vom zuständigen Bundesministerium (derzeit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft–
Auf dieser Seite bieten wir Informationen, die für Tierärztinnen und Tierärzte und für jedermann hilfreich sein können. Wir wollen auf die schweren, erblich bedingten gesundheitlichen Probleme bei extrem kurznasigen Tieren, die seit mehreren Jahren